Träume im Zwielicht

Japan, 1964

Originaltitel:

Hakujitsumu

Alternativtitel:

Daydream (ITA)

Day-Dream

Deutsche Erstaufführung:

23. Februar 1968

Regisseur:

Tetsuji Takechi

Drehbuch:

Tetsuji Takechi

Inhalt

Im Wartezimmer eines Zahnarztes begegnen sich der Künstler Kurahashi (Akira Ishihama) und die Sängerin Chieko (Kanako Michi). Obwohl Chieko ihm offensichtlich gefällt, spricht er die Frau nicht an. Nur kurze Zeit später sitzen sie nebeneinander auf Behandlungsstühlen, und als Kurahashi eine starke Betäubung bekommt, füllt sich sein Kopf mit erotischen Phantasien.

Review

Eine junge Frau sitzt auf dem Behandlungsstuhl eines Zahnarztes, der ihr Schmerzen zufügt. Ihr Körper windet sich, stöhnt, Speichel rinnt aus ihrem Mund, und ihre spasmisch-rhythmischen Bewegungen suggerieren, dass sie neben dem Schmerz womöglich Lust empfindet. Zumindest in der Phantasie des neben ihr sitzenden Künstlers Kurahashi, der nach einer intravenösen Injektion zu halluzinieren beginnt.

 

Ganz dem Bild entsprechend, dass er vor seiner Betäubung als Letztes zu sehen bekommt, gestalten sich Kurahashis Wachträume. Der Zahnarzt (Chôjûrô Hanakawa) wird zu einem Folterer mit vampirähnlichem Gebaren. Er betäubt auch Chieko, macht sich dann an ihrer Kleidung zu schaffen und trinkt Blut aus ihrer Brust. Kurahashi wird dabei zum bewegungsunfähigen Zuschauer, zum Voyeur. Und so setzen sich seine Phantasien auch fort. Nachdem er herausgefunden hat, wo Chieko wohnt, beobachtet er durch ihr Fenster, wie der blutgierige Zahnarzt eine Bondage-Session mit der Frau veranstaltet, beide sind sich gewahr, dass Kurahashi sie beobachtet und binden dies in ihre Session ein. Eine weitere Begebenheit macht ihn vom Voyeur zum verhinderten Retter, denn er kommt zu spät. Aus der Narkose erwacht, hängt der weitere Fortgang davon ab, welche Version des Films man in die Finger bekommen konnte. In der japanischen Originalfassung verliert Chieko bei ihrem Weggang ein Taschentuch, das Kurahashi ihr bringt, so dass sich die beiden kennenlernen und zusammen wegfahren. In einer anderen Fassung sieht er Bissmale auf ihrer Brust, so dass er womöglich doch nicht nur geträumt hat, jedenfalls nicht alles.

 

Tetsuji Takechis „Träume im Zwielicht“ markiert einen Meilenstein in der Geschichte des Pinku (wobei dieser Begriff zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte) und dessen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Bereits im Jahr zuvor hatte er mit „Frauen unter nackter Sonne“ (Nippon No Yoru: Onna Onna Onna Monogatari, 1963) einen pseudodokumentarischen Beitrag hierzu geleistet, wenn auch in viel kleinerem Rahmen. „Frauen unter nackter Sonne“ ist ein Eroduction, wie er typisch für jene Zeit war, ein Nudie im Grunde genommen. Nachdem mit Filmen wie Satoru Kobayashis „Flesh Market“ (Nikutai no Ichiba, 1962) oder Seijun Suzukis „Gate of Flesh“ (Nikutai no mon, 1964) erste Nacktszenen in japanischen Mainstream-Produktionen auftauchten (abseits des Mainstream war das keineswegs neu), ging Tetsuji Takechi mit „Träume im Zwielicht“ als erster den Schritt, handfeste Erotikszenen mit S/M-Inhalten darzustellen. Zwar war „Träume im Zwielicht“ zunächst auch eine Independent-Produktion, allerdings so solide produziert und inszeniert, dass er in den Vertrieb der Firma Shochiku und somit in die großen Kinos gelangte – mit weitreichenden Folgen.

 

Obwohl „Träume im Zwielicht“ kontroverse Inhalte vermittelt, ist die Zeigefreudigkeit noch deutlich geringer als in der endlosen Anzahl seiner Pinku- oder Roman Porno-Nachfolger. Die japanische Regierung war aber gar nicht glücklich. Es folgte ein Prozess wegen einer winzigen Szene, in der man ein bisschen Schamhaar der Hauptdarstellerin zu sehen bekam. Takechi verlor, und so wurde „Träume im Zwielicht“ der erste Film, in dem ein Bildausschnitt mit einem weißen Punkt geblurrt wurde. Weiterhin war es das Jahr der Sommerolympiade in Tokyo, und die Regierung war nicht glücklich über die Plakate zu diesem Film, die die Front der großen Kinos verzierten. Die Japan Dental Association, eine Art Körperschaft, der ein Großteil aller Zahnärzte angehörten, fanden sich durch die Darstellung des sadistischen, vampiresken Dentisten im Film verunglimpft. Und auch Jun'ichirô Tanizaki, Autor der 1926 erschienen Kurzgeschichte, auf der Takechis Drehbuch basierte, war unzufrieden.

 

Doch man kennt das, je mehr Leute sich aufregen desto erfolgreicher wird ein Film. „Träume im Zwielicht“ wurde im September 1964 bei Filmfestival in Venedig gezeigt, allerdings nicht für den Wettbewerb akzeptiert. Ebenso erfuhr er zwei US-Releases, 1964 in seiner Originalversion, 1966 mit nachgedrehten Farbszenen von Distributor Joseph Green verfälscht. Letztere Fassung erschien auch auf DVD von Something Weird Video. Welche der beiden Fassungen 1968 von Constantin Film in die deutschen Kinos gebracht wurde, ist mir nicht bekannt.

 

Die Inszenierung von „Träume im Zwielicht“ ist stark surreal, und beim Ansehen schoss mir – trotz des modernen Handlungsumfelds – das Wort Kabuki durch den Kopf. So hat es mich nicht überrascht, anschließend nachzulesen, dass Tetsuja Takechi zuvor als Theaterregisseur tätig war, sowohl im Kabuki als auch beim experimentellen Theater. Beides hat er in „Träume im Zwielicht“ kombiniert. Die professionelle Kameraarbeit stammt von Nagisa Ōshimas 1965 – 1968-Kameramann Akira Takeda, welcher sich bei „Träume im Zwielicht“ noch schamhaft hinter dem Pseudonym Masayoshi Kayanuma versteckte.

 

Ein Jahr später landete Tetsuja Takechi mit dem Pinku „Black Snow“ (Kuroi yuki, 1965) erneut vor Gericht. In diesem Werk geht es um einen jungen Mann, der seine Mutter beim Sex mit einem afroamerikanischen G.I. beobachtet, und als er daraufhin unter sexuellen Störungen leidet, tötet er diesen G.I. Zuvor wurde Takechis „Crimson Dream“ (Kokeimu, 1964, eine Adaption des mehrfach verfilmten chinesischen Romans „Der Traum der Roten Kammer“) von den Zensoren um 20% seiner Szenen gekürzt, die heute als verschollen gelten.

 

Doch zurück zu „Träume im Zwielicht.“ 1965 entstand mit „An Empty Dream“ (Chunmong, 1965) in Südkorea eine aus Zensurgründen selbstverständlich weitaus zahmere Version unter der Regie von Yoo Hyun-mok, die dennoch mit der Verhaftung des Regisseur und einem Verbreitungsverbot für seinen Film endete. Erst 2004 erfolgte eine Wiederveröffentlichung. Tetsuja Takechi wiederum drehte 1981 ein Remake und 1986 eine Fortsetzung dieses Remakes. Hier provozierte er dadurch, dass er von beiden Filmen zwei Versionen anfertigte, je eine den japanischen Zensurgesetzen entsprechend und eine unzensierte Version. Takechi starb 1988 im Alter von 75 Jahren.

Filmplakate

Links

OFDb
IMDb

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